Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation – Was Betreiber jetzt wissen müssen

GEG 71a

Die Gebäudeautomation wird in Deutschland neu geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG §71a) verpflichtet Betreiber bestimmter Nichtwohngebäude zur Einführung von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung. Ziel ist ein energieeffizienterer, wirtschaftlicherer und sichererer Betrieb gebäudetechnischer Systeme.

Wer ist betroffen?

Die Regelung betrifft Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlagenleistung von mehr als 290 kW. Diese müssen bis Ende 2024 ein System zur Gebäudeautomation einführen.

Was sind die Anforderungen?

Kern der Anforderungen ist ein umfassendes Energie- und Anlagenmonitoring. Das bedeutet, dass sämtliche gebäudetechnischen Systeme sowie die Verbräuche aller Hauptenergieträger kontinuierlich überwacht, protokolliert und analysiert werden müssen. Die erfassten Daten sollen über eine gängige Schnittstelle zugänglich sein, um eine herstellerunabhängige Verarbeitung zu gewährleisten.

Warum diese Regelung?

Durch das Monitoring sollen Optimierungspotenziale für die Senkung des Energieverbrauchs identifiziert werden. Studien zeigen, dass durch Monitoring und Betriebsoptimierung oft 10 bis 30 % Energiekosten eingespart werden können.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Gibt es Förderungen?

Ja, der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik wird gefördert, auch wenn eine Verpflichtung besteht.

Was bringt die Zukunft?

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird die Anforderungen in den kommenden Jahren weiter verschärfen. So wird beispielsweise ab 2029 die Pflicht zur Gebäudeautomation auf Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 kW ausgeweitet.

Fazit

Die neue Regelung des GEG §71a zur Gebäudeautomation ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Betreiber von betroffenen Nichtwohngebäuden sollten sich informieren und sofort die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung hätte bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 stattfinden müssen!

Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, wir sind Experten für Gebäudeautomation, Energie-Effizienz-Experten und Eza-Partner und somit der richtige Partner für die Umsetzung dieser Pflicht.